Aktualisierung
Ich habe lange drüber nachgedacht und bin abschließend zu der Überzeugung gekommen, es bringt nichts, einen weiteren Beitrag zur neuen SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel zu schreiben, die im August veröffentlicht wurde.
Es ist bereits viel drüber geschrieben worden aber wichtiger:
Der Standard lässt sich gut lesen und die Berufsgenossenschaften haben umfangreiche und gut nutzbare Hilfestellungen veröffentlicht.
Arbeiten Sie mit diesen Vorlagen und wenn Sie Unterstützung brauchen, kontaktieren Sie mich.
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Den „alten“ Beitrag lasse ich unverändert stehen:
Arbeitsschutz gegen das Coronavirus
Die am 15. April beschlossenen Massnahmen des Bunds und der Länder nehmen die Arbeitgeber in die Pflicht und fordern ein Hygienekonzept.
Inzwischen ist die Forderung umformuliert in „SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard“ [1]. Inhaltlich geändert hat sich nichts. Deshalb bleibt mein Beitrag unter neuem Namen weiter gültig. Die Begriffe habe ich weitgehend angepasst.
Vermutlich hat nicht jeder Betrieb eine konkrete Vorstellung davon, wie ein solcher Arbeitsschutzstandard aussieht. Berufsgenossenschaften und weitere Akteure werden branchenspezifische Informationen und Angebote entwickeln. Im Zweifelsfall warten der Virus aber nicht darauf. Deshalb hier Informationen zum Hygienekonzept.
- Aktualisierung
- Arbeitsschutz gegen das Coronavirus
- Ziel des Arbeitsschutzstandards
- Zuständig und verantwortlich
- Inhalte des Arbeitsschutzstandards
- Aufbau der Dokumentation
- Arbeitsplatzgestaltung
- Sozialräume
- Lüftung
- Wenn Arbeiten mit Abstand nicht möglich ist
- Dienstreisen und Besprechungen
- Schutzabstände
- Arbeitsmittel
- Gestaltung von Arbeitszeit und Pausen
- Arbeitskleidung und PSA
- Betriebsfremde
- Anweisungen für den Umgang mit Verdachtsfällen
- Psychische Belastungen
- Mund-Nase-Schutz (Masken)
- Schulung und Kommunikation
- Arbeitsmedizin
- Alternative Hygienekonzepte
Ziel des Arbeitsschutzstandards
Der betriebliche Arbeitsschutzstandard beschreibt die notwendigen zusätzlichen Massnahmen zum Schutz der Mitarbeiter vor einer Infektion mit dem Corona-Virus. Dieser Standard soll den Beschäftigten die notwendige Sicherheit geben, ihre Arbeit wieder aufzunehmen.
Übergeordnetes Ziel ist und bleibt der Schutz der Bevölkerung durch Unterbrechung der Infektionsketten. Deshalb können durchaus die betrieblichen Maßnahmen zur Pandemieplanung mit dem Arbeitsschutzstandard zu einem Dokument zusammengefasst werden.
Zuständig und verantwortlich
… ist, wie immer, der Arbeitgeber. Er ist, auch wie immer, gut beraten, sich beraten und unterstützen zu lassen. Entschuldigung für das Wortspiel, binden Sie Ihren Betriebsarzt, Ihre Fachkraft für Arbeitssicherheit und Ihren Betriebsrat eng mit ein.
Dokumentieren Sie Ihr Konzept und die Massnahmen. Bauen Sie Ihre Pandemieplanung und Gefährdungsbeurteilung in die Dokumentation ein.
Inhalte des Arbeitsschutzstandards
Die hier aufgeführten Inhalte orientieren sich eng am SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales [2]. Ich gebe Ihnen damit einen kurzen und schnellen Überblick und den einen oder anderen Hinweis, wie ich die einzelnen Abschnitte mit Leben füllen würde. Ich denke, das wichtigste ist, die richtigen Massnahmen zu ergreifen, damit den Schutz Ihrer Leute sicherzustellen. Dokumentation gehört natürlich dazu, kommt aber erst an zweiter oder sogar dritter Stelle:
- Gefährdung beurteilen und Massnahmen festlegen
- Massnahmen umsetzen
- Dokumentation
Vergessen Sie nicht. die Massnahmen daraufhin zu prüfen, ob sie den gewünschten Erfolg bringen.
Aufbau der Dokumentation
Listen Sie alle Maßnahmen auf, die Sie zu den folgenden Themen haben. Sortieren Sie nach folgenden Kriterien:
- ständige Massnahmen, bereits vor der Pandemie umgesetzt
- Massnahmen gegen Corona, die Sie bereits umgesetzt haben
- Massnahmen, die noch umgesetzt werden sollen
Unterscheiden Sie die Massnahmen beispielsweise anhand verschiedener Textfarben.
Beginnen Sie mit der Beurteilung der Gefährdungen. Beispiel:
Die Infektionsgefährdung in unserem Betrieb entspricht üblicherweise dem normalen Lebensrisiko. Die Gefahr einer Ansteckung mit dem Coronavirus ist im gleichen Maß eerhöht wie im außerbetrieblichen Umfeld. Deshalb ergreifen wir zusätzliche Schutzmassnahmen
Arbeitsplatzgestaltung
Abstand halten, mindestens 1,50 m. Wo das nicht geht, Abtrennungen zu Kollegen und Kunden, diese möglichst transparent. Mitarbeiter von zuhause arbeiten lassen.
Sozialräume
Vermutlich werden Sie Sanitärräume, Pausenräume usw. häufiger reinigen und desinfizieren. Achten Sie dabei auf die Flächen, die jeder berührt: Türklinken, Handläufe.
Sorgen Sie auch in diesen Räumen für ausreichend Abstand zwischen den Menschen.
Stellen Sie mehr Seife (hautschonend), Handtücher und Desinfektionsmittel zur Verfügung.
Lüftung
Lüften Sie die Räume häufiger. Ist gerade jetzt Frühling sowieso schön, die frische Luft reinzulassen. Es ist nicht nötig, Lüftungsanlagen auszuschalten.
Wenn Arbeiten mit Abstand nicht möglich ist
Bei Baustellen, Lieferfahrten usw., aber auch in Sammelunterkünften:
Soweit möglich auch hier die Abstände zu anderen einhalten.
Wenn Ihre Leute nicht alleine arbeiten können, sollten diese in möglichst kleinen festen Teams arbeiten.
Reinigen Sie die Unterkünfte oder Fahrzeuge häufiger.
Dienstreisen und Besprechungen
Reduzieren Sie Treffen mit anderen, besonders Externen, auf das Minimum. Wo notwendig, achten Sie auf die Abstände. Nutzen Sie Online-Kommunikation.
Schutzabstände
Mindestens 1,50 m am Arbeitsplatz, auf Verkehrswegen, wo Ansammlungen mehrerer Personen häufiger auftreten.
Nutzen Sie Möglichkeiten, die Abstände fest vorzugeben, beispielsweise durch feste Abtrennungen (Plexiglas, Bauzäune mit Folie) oder Markierungen auf dem Boden.
Nur dort, wo es nicht anders geht, ordnen Sie das Tragen von Masken an, die Mund und Nase bedecken.
Arbeitsmittel
Jedem sein Werkzeug. Wenn das nicht möglich ist, Reinigung vor der Übergabe. Handschuhe sollten möglichst nicht ständig getragen werden.
Gestaltung von Arbeitszeit und Pausen
Versuchen Sie, die Zeiten so zu organisieren, dass es möglichst wenig Stoßzeiten gibt und dieselben Leute zusammenarbeiten.
Arbeitskleidung und PSA
Ausschließlich personenbezogene Nutzung.
stellen Sie sicher, dass diese ausreichend gereinigt werden. Lassen Sie Ihre Mitarbeiter sich eventuell zuhause umziehen, um unnötige Kontakte zu vermeiden.
Betriebsfremde
So wenig wie möglich aufs Gelände lassen. Dokumentieren Sie, wer wann da war und mit wem er Kontakt hatte.
Weisen Sie die Gäste auf Ihre Schutzmassnahmen hin und fordern Sie sie auf, sich ebenfalls daran zu halten.
Anweisungen für den Umgang mit Verdachtsfällen
Wer Symptome zeigt, geht sofort nach Hause, bzw. zum Arzt und kuriert sich aus. Lassen Sie sich auf dem Laufenden halten.
Ermitteln Sie die direkten Kontakte, um in bestätigten Fällen schnell und effizient reagieren zu können.
Psychische Belastungen
Beurteilen Sie durch die Pandemie auftretende Ängste und Stress und ergreifen Sie möglichst Massnahmen, um Ihre Leute zu unterstützen.
Hilfreich ist in jedem Fall Information und Kommunikation. Erzählen (mailen) Sie auch den Mitarbeitern zuhause, wie es im Betrieb steht, was es Aktuelles gibt und haben Sie ein offenes Ohr für Ihre Leute.
Mund-Nase-Schutz (Masken)
Wenn sich Kontakt zu andern Personen nicht vermeiden lässt und dabei die Schutzabstände nicht eingehalten werden können, stellen Sie Masken zur Verfügung und sorgen Sie dafür, dass Ihre Mitarbeiter diese auch tragen.
Bedenken Sie dabei: ein ganzer Arbeitstag unter Maske ist nicht nur sehr anstrengend. Die Masken lange zu tragen, kann sehr unangenehm sein – um nicht zu sagen eklig.
Haben Sie genügend Masken?
Schulung und Kommunikation
Vermitteln Sie Ihrem Personal die Massnahmen und Verhaltensregeln im Rahmen von Unterweisungen.
Sorgen Sie dafür, dass Ansprechpartner bekannt sind und der Informationsfluss in beide Richtungen klappt.
Arbeitsmedizin
Stimmen Sie sich mit Ihrem Betriebsarzt ab und bieten See Ihren Mitarbeitern erweiterte betriebsärztliche Betreuung an: Individuelle Beratungen, besonders für Beschäftigte in Risikogruppen. Aber auch vertrauliche Gespräche über Ängste und psychische Belastungen.
Soweit kurz und knapp die wesentlichen Punkte des Arbeitsschutzstandards.
Alternative Hygienekonzepte
Unternehmen, die bereits heute ein Hygienekonzept haben, habe dies vermutlich anders strukturiert. Sie brauchen das nicht alles über Kopf zu kriegen, ergänzen Sie einfach die Änderungen. Nutzen Sie ggf. eine andere Textfarbe, um die Änderungen schnell wieder zu finden. – verweisen im Arbeitsschutzdokument auf das Hygienekonzept und binden es so mit ein.
Unternehmen, die nicht alles in aller Ausführlichkeit umsetzen können, können natürlich alle getroffenen Massnahmen anders strukturiert zusammenfassen.
Eine sehr übersichtliche Struktur wäre beispielsweise vierteilig. Fassen Sie Ihre Massnahmen unter 4 Kapiteln zusammen:
Hygienemassnahmen
Hierzu zählen Massnahmen zur Reinigung von Räumen, Oberflächen, Werkzeugen usw.
Arbeitsorganisation
Geänderte Arbeitsabläufe zur Einhaltung der Abstände, Verbot von Besuchen am Standort, Arbeiten von zuhause und mehr.
Zuständigkeiten und Ansprechpartner.
Personenbezogene Massnahmen
Bereitstellen und Benutzen von Persönlicher Schutzausrüstung, Schulung und Information, Arbeitsmedizin.
Umgang mit Erkrankten und Verdachtsfällen.
Sonstige Massnahmen
Alles, was Sie nicht den ersten drei Kapiteln zuordnen können
Fazit
Dieser Beitrag gibt einen ersten und schnellen Überblick, wie Sie als Unternehmen schnell und gezielt die geeigneten Massnahmen zum Schutz Ihres Personals gegen den Coronavirus ermitteln und dann auch dokumentieren können. Zweck der Dokumentation und der Struktur dieses Beitrags ist unter anderem, die neue rechtliche Anforderung an den Arbeitsschutzstandard zu erfüllen.
Bezüglich des Arbeitsschutzstandard ist das letzte Wort noch nicht gesprochen, BGen und Weitere werden detaillierte Anforderungen und Hilfestellungen herausgeben. Aber Sie haben mit diesem Beitrag eine gute Grundlage um anzufangen.
Fussnoten
[1] https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF-Schwerpunkte/sars-cov-2-arbeitsschutzstandard.pdf?__blob=publicationFile&v=2
abgerufen am 16.04.2020
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