Neue Vorschriften für mittelgroße Verbrennungsanlagen Die am 20. Juni 2019 in Kraft getretene 44. BImSch-Verordnung enthält weitreichende Änderungen, die durchaus auch nicht-genehmigungspflichtige Anlagen betreffen. Einige der Regeln gelten jetzt schon. Welche Anlagen sind betroffen? Die Verordnung gilt für mittelgroße Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen, so der Titel der Verordnung. Davon haben wir in Deutschland etwa 40.000. […]