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Unternehmensgründung und Arbeitssicherheit

Arbeitssicherheit – Berufsgenossenschaft – Gewerbeaufsicht
Was sollten Sie bereits in der Gründungsphase zu diesen Themen wissen?
Wer ein Unternehmen gründet, in eine Solo-Selbständigkeit oder Freiberuflichkeit geht, wird sich über kurz oder lang auch mit diesen Themen auseinandersetzen, je nach Unternehmen mehr oder weniger intensiv.

Mit dieser Beitrag möchte ich Ihnen den einfachen Einstieg in dieses Thema ermöglichen.

Inhalt
  • Was ist Arbeitssicherheit?
  • Wer ist für Arbeitssicherheit verantwortlich?
  • Was bedeutet das konkret?
    • Sie sind Solo-Unternehmer:in ohne Angestellte
    • Sie beschäftigen Mitarbeiter:innen
  • Wie finden Sie die geeigneten Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit?
  • Gibt es Alternativen?
  • Was ist guter Arbeits- und Gesundheitsschutz?
  • Und was ist jetzt mit Berufsgenossenschaft und Gewerbeaufsicht?
  • Wo finde ich weitere Informationen und Unterstützung?
    • ​Kontaktieren Sie mich

Was ist Arbeitssicherheit?

Auf den Punkt: Arbeit so gestalten, dass eine Gefährdung der Gesundheit Ihrer MitarbeiterInnen möglichst vermieden und die verbleibende Gefährdung möglichst gering gehalten wird.

Arbeitssicherheit geht dabei über die rein technische Sicherheit weit hinaus. Beispielsweise ist inzwischen gesetzlich geregelt, psychische Gefährdungen zu beurteilen. Viele Akteure in der Arbeitssicherheit vertreten heute den Standpunkt, dass es nicht nur um die Vermeidung von Arbeitsunfällen geht, sondern um Gesundheit insgesamt. Dies sagt ja breits die Definition im oberen Absatz aus.

Wer ist für Arbeitssicherheit verantwortlich?

Die Gesetzgebung richtet sich an den Arbeitgeber. Der Arbeitgeber ist in der Regel der Unternehmer, bzw. das Organ des Unternehmens bei einer Kapitalgesellschaft. Somit sind Sie als Unternehmer:in nicht nur für Strategie und wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens verantwortlich, sondern auch für das Wohlergehen Ihrer Mitarbeiter:innen.

Natürlich sind Arbeitnehmer:innen selbst für ihre Gesundheit verantwortlich. Sie als Arbeitger:in haben nur begrenzte Möglichkeiten, auf das Verhalten Ihrer Beschäftigten außerhalb der Arbeit Einfluss zu nehmen.

Arbeitnehmer:innen haben in der Arbeitssicherheit eine Mitwirkungspflicht. Eine massgebliche Verantwortung fällt dem Betriebsrat zu. Dieser vertritt generell die Interessen der Arbeitnehmer:innen gegenüber dem Arbeitgeber und Arbeits- und Gesundheitsschutz sind wichtige Interessen der Arbeitenden.

Arbeitssicherheit wird üblicherweise zu einem massgeblichen Teil delegiert an Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte; Funktionen, die entsprechendes Fachwissen mitbringen. Dies entbindet Arbeitgeber:innen jedoch nicht von ihren Pflichten, verändert diese nur.

Was bedeutet das konkret?

Sie sind Solo-Unternehmer:in ohne Angestellte

Sie brauchen sich über formale, bzw. rechtliche Anforderungen an die Arbeitssicherheit kaum Gedanken zu machen. Denn die Gesetzgebung ist an den Arbeitgeber, bzw. die Beschäftigten gerichtet.

Allerdings müssen Sie als Solo-Unternehmer:in sich bei der zuständigen Berufsgenossenschaft anmelden. Für alle Freiberufler, Künstler und Berufe der IT-Branche ist dies die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG).

Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaft (heute: „DGUV-Vorschriften“) werden für Sie verpflichtend, sobald Sie sich freiwillig bei Ihrer Berufsgenossenschaft versichern. Sie erhalten laienhaft formuliert den Status von Versicherungsbedingungen.

Nichtsdestotrotz haben Sie als Unternehmer:in ja durchaus Interesse daran, durch Ihre Tätigkeit Ihre Gesundheit nicht zu ruinieren. Die Eckpunkte einer gesundheitsfördernden Arbeitsgestaltung finden Sie weiter unten.

Eine freiwillige Versicherung bei der Berufsgenossenschaft ist ebenso wie die Pflichtversicherung eine Unfallversicherung, die leistet bei arbeitsbedingten Verletzungen (Unfällen) und Erkrankungen, Dienstreise- und Wegeunfällen.

Sie beschäftigen Mitarbeiter:innen

Jedes Unternehmen ist Mitglied der zuständigen Berufsgenossenschaft. Darum muss sich jede:r Unternehmer:in bei der Berufsgenossenschaft anmelden. Bei der Gewerbeanmeldung meldet das Gewerbeamt Sie üblicherweise direkt bei der BG an.

Als Arbeitgeber:in sind Sie „verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen. […] Dabei hat er eine Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten anzustreben“ (Arbeitsschutzgesetz, § 3).

Das ist nicht übermässig schwierig, denn Sie haben eine weitere Verpflichtung: Sie müssen die arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung für Ihren Betrieb organisieren. Heißt konkret, Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit bestellen – und natürlich einsetzen.

Mit Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit haben Sie die Fachleute an Ihrer Seite, die Ihnen helfen, Arbeits- und Gesundheitsschutz in Ihrem Unternehmen zu organisieren und umzusetzen. Deshalb möchte ich hier nicht weiter ins Detail gehen und auf die Eckpunkte für eine gesundheitsfördernde Arbeitsgestaltung weiter unten verweisen.

Wie finden Sie die geeigneten Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit?

Wie immer ist es hilfreich, wenn Sie sich vorab überlegen, was Sie erreichen wollen und was Sie daher von Ihrem Partner erwarten. Wollen Sie beispielsweise nur das unbedingt Nötige, werden Sie sicherlich einen anderen Dienstleister beauftragen, als wenn Ihnen die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter:innen sehr am Herzen liegt und Sie bereit sind, viel dafür zu tun.

Fragen Sie Ihr Netzwerk, Ihren Berufsverband, Ihre Innung. Suchen Sie im Internet, eine Liste mit den besten links stelle ich Ihnen gerne zur Verfügung. Meine Empfehlung: fangen Sie als kleine:r Unternehmer:in mit der Suche nach einem Betriebsarzt an. Häufig haben Betriebsärzte in ihrem Unternehmen oder ihrem Netzwerk Sicherheitsfachkräfte, mit denen sie zusammenarbeiten.

Gibt es Alternativen?

Von den Berufsgenossenschaften sind die mindestens zu organisierenden Einsatzzeiten für die arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung, also für Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit geregelt. Diese beträgt je nach Risiko der Tätigkeiten pro Vollzeit-Mitarbeiter:in und Jahr 2,5 Stunden oder weniger – was in Kleinbetrieben aufgrund des geringen Volumens kaum zu organisieren ist.

Gut, wem die Gesundheit seine:r Mitarbeiter:innen wichtig ist, wird sich nicht an diesen Mindestzeiten orientieren, sondern direkt darüber hinaus gehen und sich an den Inhalten orientieren, die die Betreuung liefern soll.

Die Berufsgenossenschaften haben ebenfalls erkannt, dass je nach Branche und Betriebsgröße Unterschiede bestehen, die sich in der Organisation des Arbeits- und Gesundheitsschutz spiegeln sollten. Die Ausprägung und die Benennungen können je nach Berufsgenossenschaft unterschiedlich sein, deshalb hier nur stichpunktartig die grundlegenden Arten der Betreuung:

  • Standard-Betreuung:
    Sie beauftragen einen Betriebsarzt und eine Fachkraft für Arbeitssicherheit und nehmen deren Dienste in Anspruch
  • Betreuung durch Kompetenzzentren
  • Unternehmermodell:
    Sie werden von Ihrer BG qualifiziert und setzen die Massnahmen selbst um

Wenn das Thema für Sie konkret wird, sprechen Sie Ihre Berufsgenossenschaft gezielt an und lassen sich die verschiedenen Möglichkeiten im Detail erläutern. Natürlich können Sie auch gerne mich ansprechen.

Was ist guter Arbeits- und Gesundheitsschutz?

Grundlegend für einen gut organisierten Betrieb ist die Erfüllung der gesetzliche Pflichten. Unabhängig von rechtlichen Vorgaben gibt es auf der „Vision ZERO“ basierende Sieben Goldene Regeln, die als richtungweisend gelten können. Zur Vision ZERO an anderer Stelle mehr. Ich stelle Ihnen diese hier kurz vor, je nach Ihren Vorstellungen können Sie diese unterschiedlich bewerten und umsetzen.

  1. Führungsaufgabe und Verpflichtung –
    Führung und Verantwortung zu übernehmen für den Arbeits- und Gesundheitsschutz und das Wohlergehen der Beschäftigten ist Sache des Unternehmers
  2. Risiken erkennen und minimieren –
    Systematisch Gefährdungen bei der Arbeit erkennen und Risiken eliminieren;
    Stichwort Gefährdungsbeurteilungen
  3. Arbeits- und Gesundheitsschutz als fortlaufenden Prozess verstehen –
    Zusammen mit den Beschäftigten Ziele setzen und Massnahmen umsetzen;
    Arbeitsschutz ist nie „fertig“
  4. Arbeits- und Gesundheitsschutz optimal organisieren –
    Aufgaben, Pflichten und Verantwortung festlegen;
    Vorsorge für Notfälle treffen
  5. Sichere und gesundheitsfördernde Arbeitsmittel verwenden –
    Bei der Beschaffung auf hochwertige und sichere Maschinen und Geräte achten, diese durch Instandhaltung sicher und leistungsfähig erhalten;
    Mitarbeitende mit geeigneter Persönlicher Schutzausrüstung versorgen
  6. Kompetenz der Mitarbeiter:innen entwickeln –
    Die richtige Person an der richtigen Stelle, Schulungen und Unterweisungen durchführen und die Arbeitsausführung überwachen
  7. Zusammen sicher und erfolgreich arbeiten –
    Jede:r ist gemeinsam mit allen anderen aktiv im Arbeits- und Gesundheitsschutz
    und verweigert unsicheres Arbeiten

Und was ist jetzt mit Berufsgenossenschaft und Gewerbeaufsicht?

Beide sind zuständig für die Überwachung der Unternehmen auf Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften. Die Gewerbeaufsicht (in manchen Bundesländern nennen sie sich anders) für alle Unternehmen in ihrem Aufsichtsbezirk, die jeweilige Berufsgenossenschaft für ihre Mitgliedsunternehmen.

Beide Organisationen sind aber nicht nur überwachend tätig, sie haben darüber hinaus einen Beratungsauftrag, den sie sehr wohl ernst nehmen. Das bedeutet für Sie, sie können Ihre Ansprechpartner gerne fordern und ihre Unterstützung in Anspruch nehmen.

Die Berufsgenossenschaft ist Träger der gesetzlichen Unfallversicherung. Sie tritt ein bei allen Arbeits- und Wegeunfällen, ferner bei berufsbedingten Erkrankungen und stellt Sie als Mitglied in solchen Fällen von der Haftung frei.

Wo finde ich weitere Informationen und Unterstützung?

Direkt bei Berufsgenossenschaft und Gewerbeaufsicht. Bei Ihrer IHK, Handwerkskammer oder berufsständischen Organisation. Fragen Sie Bekannte, Kollegen, in Ihrem Netzwerk – oder mich.

​Kontaktieren Sie mich

Entsprechend Ihrer Wünschen helfe ich Ihnen weiter. Sie bekommen:

Alle relevanten Kontakte,
zu Berufsgenossenschaften und Aufsichtsämter,
zur Suche von Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit,
zu Vorschriften und mehr.

Eine persönliche 1:1 Beratung
oder

Die Erledigung der anstehenden Aufgaben, Kontakt herstellen zu Ihrer Behörde oder Berufsgenossenschaft und weiteres.

Im Rahmen der „Gründerwoche Deutschland“ führe ich während der jährlichen Gründerwoche und zwischendurch Schulungen zu diesem Themenkomplex durch. Information und Anmeldung online: https://www.gruenderwoche.de/veranstaltungen/veranstaltungskalender/detail/event/arbeitssicherheit-fuer-gruenderinnen-1/

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schutzXpert Jürgen Bremer
Zum Drögenberg 35 a
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Telefon: +49 176 9515 2441
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